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Architekturbüro

Dipl. Ing. Jörg Pawelzik

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GEBAUTER LEBENSRAUM IN ALLEN FACETTEN
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GEBAUTER LEBENSRAUM IN ALLEN FACETTEN

SCHALLSCHUTZ / WÄRMESCHUTZ / ENERGIEAUSWEIS / ENERGIEBERATUNG / BAFA-BERICHT / BLOWER-DOOR (LUFTDICHTIGKEITSPRÜFUNG)


Zulassungen und Ausstellungsberechtigungen

Wir stehen Ihnen mit Fachkunde beratend zur Seite. Folgende Zulassungen und Ausstellungsberechtigungen liegen für unser Büro vor:


staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Staatlich anerkannte Sachverständige übernehmen eine hoheitliche Aufgabe im Baugenehmigungsverfahren. Während Energieberater oder die Aussteller von Energieausweisen privatrechtlich tätig werden, handelt der staatlich anerkannte Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz in einem öffentlich-rechtlichen Auftrag. 

Schall- und Wärmeschutznachweise sind u.a. allgemein notwendige Unterlagen eines Bauantrages und müssen nicht mehr geprüft werden, wenn sie von einem staatlich anerkannten Sachverständigen aufgestellt sind. 

Staatlich anerkannte Sachverständige sind nach Maßgabe der Vorschriften der Landesbauordnung berechtigt, in ihren Fachbereichen Bauvorlagen zu erstellen, Nachweise aufzustellen, Prüfungen vorzunehmen und Bescheinigungen auszustellen.


Schallschutz

Der Schallschutz in Gebäuden hat große Bedeutung für die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen. Besonders wichtig ist er im Wohnungsbau, da die Wohnung dem Menschen sowohl zur Entspannung und zum Ausruhen dient, als auch den eigenen häuslichen Bereich gegenüber den Nachbarn abschirmen soll. In der Norm DIN 4109 sind Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen.


Wärmeschutz

Der Wärmeschutz soll vor allem ein der Gebäudenutzung angepasstes behagliches Raumklima sichern, und das unter wechselnden außenklimatischen Einflüssen im Winter und im Sommer bei möglichst geringem Aufwand für die Herstellung, die Instandhaltung und die Heizung der Gebäude. Aufgabe des Wärmeschutzes ist es aber auch, Feuchtigkeitsschäden als Folge von Kondenswasser-Niederschlag an den Oberflächen und im Inneren der Bauteile zu verhindern und so die Funktionsfähigkeit der Gebäude dauernd aufrechtzuerhalten. Mit steigenden Energiepreisen tritt auch die Energieeinsparung immer mehr in den Vordergrund.


Energieausweisausstellung

Der Energieausweis ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet. Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mithilfe einer farbigen Klassifizierung ermöglicht er auch Verbrauchern ohne technische Vorkenntnisse eine schnelle Orientierung und die Einordnung des Gebäudes. Der Energiepass bietet somit eine schnelle Entscheidungshilfe vor Kauf und Miete von Wohnungen und Gebäuden.

Die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung ein Energieausweis auszustellen. Dieser Energieausweis ist für Wohngebäude,  als auch Nichtwohngebäude aufzustellen.

Energieberatung Fördermittel

Wer durch eine gute Dämmung und moderne Fenster die Wärme besser im Haus halten kann, der hat angenehm warme Füße und niedrige Heizkosten. Dass dadurch die Bausubstanz zusätzlich geschützt wird, trägt sogar zum Werterhalt Ihres Hauses bei. Umweltschonend zu bauen oder zu sanieren bedeutet eben auch, energie- und kostensparend zu bauen. Ein energieeffizienter Neu- oder Umbau erfordert allerdings sowohl in der Planung als auch in der Durchführung die Beachtung einer Vielzahl von Faktoren.

Wir stehen Ihnen mit Fachkunde beratend zur Seite und entwickeln ein genau auf Ihre Ansprüche zugeschnittenes Energiekonzept. Wenn Sie öffentliche Fördermittel (z.B. von der KfW-Bank) für einen besonders energieeffizienten Neubau oder die energetische Sanierung Ihres Hauses beantragen möchten beraten wir Sie als Energieeffizienz-Experte sehr gerne.


BAFA Vor-Ort-Beratung

Der Vor-Bericht soll Gebäudeeigentümer helfen, wirtschaftlich sinnvolle und umweltentlastende Maßnahmen zur Energieeinsparung in einem Gebäude durchzuführen. Für Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde kann eine Förderung der Beratung bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) beantragt werden.

Das BAFA fördert Energieberatungen, bei denen der Energieberater sich das Wohngebäude an Ort und Stelle anschaut und Daten aufnimmt. Zweck einer solchen Beratung ist es, Ihnen, etwa als Hauseigentümer, einen Weg aufzuzeigen, wie Sie möglichst viel an Energiekosten sparen können, wenn Sie Ihr Haus energetisch sanieren. Dabei spielt das Gebot der Wirtschaftlichkeit natürlich eine große Rolle.

Als Bafa-Berater erstellen wir für Sie ein energetisches Sanierungskonzept (Sanierungsfahrplan). Es umfasst:

Wir fertigen über die Ergebnisse der Beratung einen Beratungsbericht an, der in einem abschließenden Beratungsgespräch erläutert wird.


Blower-Door-Prüfung

Der Blower-Door-Prüfung (eigentlich „Differenzdruck-Messverfahren“) sollte an jedem Neubau und nach jedem Umbau durchgeführt werden, um evtl. vorhandene Fehlstellen der Gebäudehülle zu lokalisieren.

Das Ziel eines jeden Bauvorhabens sollte es sein, eine optimale Wohnbehaglichkeit zu erreichen und die dafür eingesetzte Energie zu minimieren. Dazu ist es notwendig, eine relativ luftdichte Außenhülle an jedem Gebäude zu schaffen.


Mit der Blower-Door-Prüfung wird die Luftdichtheit eines Gebäudes gemessen. Durch ein Messgerät wird eine konstante Windlast als Unterdruck bzw. als Überdruck auf das zu messende Gebäude in zwei Prüfschritten „simuliert“. Das Verfahren dient dazu, Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren und die Luftwechselrate zu bestimmen.

Durch beheben der Leckagen lässt sich somit nachhaltig Energie einsparen und die Gefahr von Bauschäden und Herabsetzung der Dämmwirkung durch Kondensat-Bildung in den Dämmstoffen während der Winterperiode reduzieren.

Die EnEV (Energieeinsparverordnung) honoriert die Durchführung der Blower-Door-Messung bereits bei der Aufstellung der Wärmeschutznachweisen. Während der Bauzeit oder nach Fertigstellung des Gebäudes ist die Blowerdoor-Prüfung als Bestandteil des Wärmeschutznachweises durchzuführen.

Anzumerken ist, dass durch Luftdichtigkeit oft auch der Schallschutz verbessert wird. Luftdichtheit in Bezug auf Schallschutz und Geruchsbelästigungen sind oft zwischen verschiedenen Wohnungen innerhalb eines Hauses ein wichtiger Aspekt.